Sollte der Versicherungsnehmer an Lymphknoten- und Blutkrebs erkranken, bedeutet dies nicht, dass die Versicherung automatisch in Leistung gehen muss. Vielmehr sind drei Stadien zur Einstufung von Krebserkrankungen vorgesehen. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass ein möglichst frühes Stadium Bedingung für den Eintritt des Leistungsfalls ist.